Provisionen

Aktien, ETFs und Optionsscheine - Festpreisstruktur



Nordamerika

Bei unserer Festpreisstruktur für Aktien, ETFs und Optionsscheine wird entweder ein pauschaler Festpreis pro Aktie oder einen fester prozentualer Anteil des Handelswertes berechnet, in dem die Provisionen von IB sowie Börsengebühren und die meisten Aufsichtsgebühren enthalten sind. Die einzige Ausnahme bilden Transaktionsgebühren, die für alle Aktienverkäufe zusätzlich an den Kunden weiterverrechnet werden.


USA 6
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
0.005 USD pro Aktie 1.00 USD 0.5% des Handelswerts 1, 7

100 Aktien zu einem Kurs von 25 USD = 1.00 USD
1,000 Aktien zu einem Kurs von 25 USD = 5.00 USD
1,000 Aktien zu einem Kurs von 0.25 USD = 1.25 USD
Global-X-ETFs
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.00 USD pro Aktie 0.00 USD 0.00 USD

Infrastruktur-ETFs
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.00 USD pro Aktie 0.00 USD 0.00 USD

O'Shares-ETFs
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.00 USD pro Aktie 0.00 USD 0.00 USD

US API Gezielte Orders 3
Wert Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.0075 USD pro Aktie 1.00 USD 0.5% des Handelswerts 1

500 Aktien zu einem Kurs von 25 USD = 3.75 USD

Garantierte VWAP-Orders
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
0.02 USD pro Aktie 1.00 USD 0.5% des Handelswerts 1

100 Aktien zu einem Kurs von 25 USD = 2.00 USD

DARK
Liquidität reduzierend Liquidität zuführend
Gezielte Orders k. A. 4 k. A.
Orders per SmartRouting Es gilt die normale Provision minus 0.001 pro Aktie k. A.

IBKRATS/IBDARK
Liquidität reduzierend Liquidität zuführend
Gezielte Orders k. A. 4 Es gilt die normale Provision
Orders per SmartRouting Es gilt die normale Provision minus 0.001 pro Aktie Es gilt die normale Provision minus 0.001 pro Aktie

CSFB ALGO, CSFB PATH und JEFFALGO
Gebühr
Es gilt die normale Provision plus 0.0010 USD pro Aktie
Transaktionsgebühren
(Aktien, ETFs, Optionsscheine, Rechte, Voting-Trust-Zertifikate) 0.0000218 USD * Wert der gesamten Verkäufe

Mindestprovisionen für Transaktionszuteilungen

Wir erheben eine Mindestprovision auf US-Aktientransaktionen, die Berater und Broker Ihren Kunden zuteilen. Berater und Broker können wählen, ob die Zuteilungsgebühren ihrem Master-Konto oder dem Kundenkonto in Rechnung gestellt werden sollen. Standardmäßig werden die Mindestgebühren für Zuteilungen dem Kundenkonto in Rechnung gestellt, sofern keine explizite Gebührenregelung zwischen dem Kundenkonto und dem Master-Konto besteht.

US-Aktien Mindestgebühr (Handelswert * 0.0005, 1 USD)

100 Aktien ausgeführt zu einem Kurs von 100.00 USD, Verteilung auf zwei Konten (50/50):
Zuteilungsumfang = 50
Handelswert pro Zuteilung = 5,000 USD
Mindestgebühr (5000 * 0.0005, 1 USD) = Mindestbetrag (2.5, 1)
Neue Gesamt-Festpreisprovision pro Zuteilung = 1.00

100 Aktien ausgeführt zu einem Kurs von 12.00 USD, Verteilung auf zwei Konten (50/50):
Zuteilungsumfang = 50
Handelswert pro Zuteilung = 600 USD
Mindestgebühr (600 * 0.0005, 1 USD) = (0.3, 1)
Neue Gesamt-Festpreisprovision pro Zuteilung = 0.30


Kanada
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
0.01 CAD pro Aktie 1.00 CAD 0.5% des Handelswerts 1, 2

100 Aktien zu einem Kurs von 25 CAD = 1.00 CAD


Mexiko
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
MXN 0.1% des Handelswerts 60.00 MXN k. A.

700 Aktien zu einem Kurs von 100 MXN = 70.00 MXN


Hinweise:

  1. Zzgl. der anfallenden Börsen-, ECN- und/oder Specialist-Gebühren, in Abhängigkeit vom Ausführungsort.
  2. Für Aufträge, die sofort gegen einen bestehenden Kauf- oder Verkaufsauftrag im Börsenorderbuch ausgeführt werden, wird eine Gebühr für die Reduzierung der Liquidität der Börse erhoben. Weitere Einzelheiten zu Börsengebühren können Sie der Rubrik Gestaffelt für Nordamerika entnehmen.
  3. Diese Kosten fallen nicht für Relative Orders, Pegged-to-Market-Orders und Pegged-to-Midpoint-Orders an.
  4. Gezielte Orders an IBKRATS/IBDARK, die handelsfähig sind, werden grundsätzlich abgewiesen.
  5. Transaktionsgebühren werden nur für Verkaufsorders erhoben.
  6. Umfasst NMS, OTCBB und Pink-Sheet-Aktien.
  7. Sollte der ermittelte Höchstbetrag pro Order unter dem Mindestbetrag pro Order liegen, so wird der Mindestbetrag pro Order angesetzt.

  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Alle Börsengebühren sind inbegriffen.
  • IB behält sich das Recht vor, in Fällen, in denen Kunden eine außerordentliche Anzahl nicht handelsfähiger Limit-Orders an die NYSE senden und diese Orders direkt an die NYSE routen, anstatt das SmartRouting-System von IB zu nutzen, einen Gebührenaufschlag zu erheben, um die Kosten für die Orderbearbeitung durch einen Specialist zu decken. In einem solchen Fall benachrichtigt IB betroffene Kunden.
  • Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Aktien erteilen, von denen 100 Aktien zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Aktien ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Aktien fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.



Europa

Bei unserer Festpreisstruktur für Aktien, ETFs und Optionsscheine wird ein Pauschalbetrag pro Aktie oder ein fester prozentualer Anteil des Handelswertes in Rechnung gestellt, in dem alle IB-Provisionen sowie Börsen- und Aufsichtsgebühren enthalten sind.


Österreich
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 120.00 EUR

100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR


Belgien
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 29.00 EUR

100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR
1,000 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 29.00 EUR


Frankreich
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Auf Euro lautend 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 29.00 EUR
Auf US-Dollar lautend 0.1% des Handelswerts 5.00 USD 42.00 USD

100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR
1,000 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 29.00 EUR
100 Aktien zu einem Kurs von 75 USD = 7.50 USD


Deutschland
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
SWB 3 0.12% des Handelswerts 6.00 EUR Keine
SWB-Optionsscheine 3 0.12% des Handelswerts 6.00 EUR 49.00 EUR
FWB 2, 3 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 99.00 EUR
FWB-Optionsscheine 2, 3 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 49.00 EUR
TradeLink Optionsscheine (derzeit nur IBFP-Produkte) Provisionsfrei (IBFP-Aktionstarif 3)
Chi-X / BATS / Turquoise DE / Tradegate 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 29.00 EUR
Xetra - ETFs 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 29.00 EUR
Xetra - Aktien 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 99.00 EUR

100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 6.00 EUR

FWB:
100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR
1,000 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 50.00 EUR

Chi-X / BATS / Turquoise DE / Tradegate:
100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR
1,000 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 29.00 EUR

Xetra - ETFs:
100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR
1,000 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 29.00 EUR

Xetra - Stocks:
100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR
1,000 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 50.00 EUR


Italien
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 29.00 EUR

100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR
1,000 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 29.00 EUR


Niederlande
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Auf Euro lautend 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 29.00 EUR
Auf US-Dollar lautend 0.1% des Handelswerts 5.00 USD 42.00 USD

100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR
1,000 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 29.00 EUR
100 Aktien zu einem Kurs von 75 USD = 7.50 USD


Norwegen
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.05% des Handelswerts 49.00 NOK Keine


Portugal
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.15% des Handelswerts 6.00 EUR Keine

100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 7.50 EUR


Spanien
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR Keine

100 Aktien zu einem Kurs von 50 EUR = 5.00 EUR


Schweden
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.05% des Handelswerts 49.00 SEK Keine

100 Aktien zu einem Kurs von 50 SEK = 49.00 SEK


Schweiz
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Auf CHF lautend 0.1% des Handelswerts 10.00 CHF Keine
Auf EUR lautend 0.1% des Handelswerts 10.00 EUR Keine
Auf US-Dollar lautend 0.1% des Handelswerts 10.00 USD Keine
Auf GBP lautend 0.1% des Handelswerts 6.00 GBP Keine

100 Aktien zu einem Kurs von 50 CHF= 10.00 CHF


Großbritannien 1
Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Bis zu einem Handelswert von50,000 GBP 6.00 GBP 6.00 GBP 6.00 GBP
Handelswert >50,000 GBP 6.00 GBP + 0.05%
des über 50,000 GBP hinausgehenden Betrags des Handelswerts
6.00 GBP 29.00 GBP
LSE International Order Book und auf USD lautende Aktien USD 0.05% des Handelswerts 5.00 USD Keine
Auf EUR lautende Aktien 0.1% des Handelswerts 4.00 EUR 29.00 EUR

100 Aktien zu einem Kurs von 50 GBP = 6.00 GBP
30,000 Aktien zu einem Kurs von 2 GBP = 11.00 GBP
100 Aktien zu einem Kurs von 100 USD = 5.00 USD


Hinweise:

  1. Stempelsteuern (GB = 0.5%, Irland = 1%) werden direkt an den Kunden weitergegeben.
  2. Zzgl. Handelsgebühr.
  3. IB-Kunden können Optionsscheine und strukturierte Produkte, die von Interactive Brokers Financial Products (IBFP) ausgegeben werden und an der FWB und der SWB notiert sind, provisionsfrei handeln. Es werden lediglich die konkret anfallenden Börsen- und Drittpartei-Gebühren weitergegeben. Weiter Produktinformationen erhalten Sie unter www.ibfp.com .

  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Börsen- und Aufsichtsgebühren inklusive.
  • Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Aktien erteilen, von denen 100 Aktien zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Aktien ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Aktien fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
  • Per 01.08.2012 wird auf Wertpapiere, die von französischen Gesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von einer Milliarde Euro (Stichtag 01.01.2012) ausgegeben wurden, eine Transaktionssteuer erhoben. Weitere Informationen zur Berechnung dieser Steuer erhalten Sie hier.
  • Mit Wirksamkeit ab dem 1. März 2013 fällt für Geschäfte mit bestimmten italienischen Aktien eine Transaktionssteuer an. Weitere Informationen zur Berechnung dieser Steuer erhalten Sie hier.
    Mit Wirksamkeit ab dem 1. September 2013 wird für Derivate mit jenen italienischen Wertpapieren als Basiswert, die der Transaktionssteuer unterliegen, ebenfalls diese Transaktionssteuer erhoben. Weitere Informationen zur Transaktionssteuer für Derivate erhalten Sie hier

  • IB begrenzt die Provision auf Algo-Orders für europäische Aktien wie folgt:

    Bei Aktien, die auf EUR lauten, wird je 75,000 EUR Ausführungswert eine neue Deckelung pro Order angewendet.
    Bei Aktien, die auf CHF lauten, wird je 100,000 CHF Ausführungswert eine neue Deckelung pro Order angewendet.
    Bei Aktien, die auf GBP lauten, wird je 65,000 GB Ausführungswert eine neue Deckelung pro Order angewendet.


Asien-Pazifik

Bei unserer Festpreisstruktur für Aktien, ETFs und Optionsscheine wird ein Pauschalbetrag pro Aktie oder ein fester prozentualer Anteil des Handelswertes in Rechnung gestellt, in dem alle IB-Provisionen sowie Börsen- und Aufsichtsgebühren enthalten sind.


Australien
Staffelungsstufe Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.08% des Handelswerts 6.00 AUD k. A.

400 Aktien zu einem Kurs von 50 AUD = 16 AUD


Hongkong 1, 2
Staffelungsstufe Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
SEHK Aktien 0.08% des Handelswerts 18 HKD k. A.
SEHK Optionsscheine und strukturierte Produkte 0.08% des Handelswerts 10 HKD k. A.
Shanghai-Hong Kong Connect Aktien 0.08% des Handelswerts 15 CNH k. A.

400 Aktien zu einem Kurs von 70 HKD = 22.40 HKD


Japan
Staffelungsstufe Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.08% des Handelswerts 80 JPY k. A.

100 Aktien zu einem Kurs von 10,000 JPY = 800 JPY


Singapur
Staffelungsstufe Festpreis Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
Alle 0.08% des Handelswerts 2.50 SGD
2.00 USD
18.00 HKD
k. A.

100 Aktien zu einem Kurs von 50 SGD = 4.00 SGD


Hinweise:

  1. Mit Ausnahme von Hongkong sind alle Börsen- und Aufsichtsgebühren inklusive.
  2. Für Hongkong werden sämtliche externen Kosten an die Kunden weitergereicht. Dies umfasst Börsenhandelsgebühren, Börsenhandelszoll, Abwicklungsgebühren, die staatliche Stempelsteuer (0.1% aufgerundet zum nächsten 1.00 bei SEHK-Aktien, gilt nur für Aktien) und die SFC-Transaktionssteuer (0.0027%, gültig für Aktien und Optionsscheine), wie für das jeweilige Geschäft zutreffend, unabhängig vom Provisionsmodell. Klicken Sie hier, um eine Gebührenübersicht für SEHK-Aktien einzusehen, oder hier, um eine Gebührenübersicht für Shanghai-Hong Kong Connect-Aktien einzusehen.

  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Aktien erteilen, von denen 100 Aktien zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Aktien ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Aktien fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.