Provisionen

Aktien, ETFs und Optionsscheine - Gestaffelte Preisstruktur



Nordamerika

Die Gebühren unserer transparenten gestaffelten Preisstruktur für Aktien, ETFs und Optionsscheine beinhalten unsere günstige Brokerprovision, die mit zunehmendem Volumen sinkt, sowie Börsen-, Aufsichts- und Clearinggebühren. Falls eine Börse Rabatte anbietet, geben wir diese ganz oder teilweise an Sie weiter. 1 Klicken Sie hier, um einige Beispiele anzusehen.



Gestaffelt
Volumen (pro Monat) 2, 9 IB-Provision pro Aktie Höchstgebühr pro Order
US-amerikanische Aktien, ETFs und Optionsscheine 3 Kanadische Aktien 4
≤ 300,000 Aktien 0.0035 USD 0.008 CAD 0.5% des Handelswerts
300,001 - 3,000,000 Aktien 0.002 USD 0.005 CAD 0.5% des Handelswerts
3,000,001 - 20,000,000 Aktien 0.0015 USD 0.004 CAD 0.5% des Handelswerts
20,000,001 - 100,000,000 Aktien 0.001 USD 0.003 CAD 0.5% des Handelswerts
> 100,000,000 Aktien 0.0005 USD 0.003 CAD 0.5% des Handelswerts


USA - Provisionsfreie ETFs

Global-X-ETFs

Volumen (pro Monat) 2 IB-Provision pro Aktie
Alle 0.00 USD 6

Infrastruktur-ETFs

Volumen (pro Monat) 2 IB-Provision pro Aktie
Alle 0.00 USD 6

O'Shares-ETFs

Volumen (pro Monat) 2 IB-Provision pro Aktie
Alle 0.00 USD 6


USA - Börsengebühren


USA - Clearinggebühren (pro Aktie)
NSCC, DTC-Gebühren 0.00020 USD 8


USA - Transaktionsgebühren
Transaktionsgebühren 5
(Aktien, ETFs, Optionsscheine, Rechte, Voting-Trust-Zertifikate)
0.0000218 USD * Wert der gesamten Verkäufe
Weitergegebene NYSE-Gebühren IB's gestaffelte Provision * 0.000175
Weitergegebene FINRA-Gebühren IB's gestaffelte Provision * 0.00056
FINRA-Gebühr für Handelstätigkeit (Trading Activity Fee) 0.000119 USD * verkaufte Menge 7


USA - Mindestprovisionen für Transaktionszuteilungen

Wir erheben eine Mindestgebühr auf US-Aktientransaktionen, die Berater und Broker Ihren Kunden zuteilen. Berater und Broker können wählen, ob die Zuteilungsgebühren ihrem Master-Konto oder dem Kundenkonto in Rechnung gestellt werden sollen. Standardmäßig werden die Mindestgebühren für Zuteilungen dem Kundenkonto in Rechnung gestellt, sofern keine explizite Gebührenregelung zwischen dem Kundenkonto und dem Master-Konto besteht.

Mindestgebühren für Zuteilungen von Transaktionen Mindestgebühr (Handelswert * 0.0005, 0.35 USD)

100 Aktien ausgeführt zu einem Kurs von 10.00 USD, Verteilung auf zwei Konten (50/50):
Zuteilungsumfang = 50
Handelswert = 500 USD
Mindestgebühr (500 * 0.0005, 0.35 USD) = Mindestbetrag (0.25, 0.35)
Neue gestaffelte Provision pro Zuteilung = 0.25

50 Aktien ausgeführt zu einem Kurs von 100.55 USD, Verteilung auf zwei Konten (30/20):
Zuteilung von 30 Aktien, Handelswert = 3016.50 USD
Mindestbetrag (3016.50 * 0.0005, 0.35 USD) = Mindestgebühr (1.50, 0.35)
Neue gestaffelte Provision für eine Zuteilung von 30 Aktien = 0.35 USD

Zuteilung von 20 Aktien, Handelswert = USD 2011
Mindestbetrag (3016.50 * 0.0005, 0.35 USD) = Mindestgebühr (1.50, 0.35)
Neue gestaffelte Provision für eine Zuteilung von 20 Aktien = 0.35 USD


Kanada - Börsengebühren


Kanada - Clearinggebühren (pro Aktie)
Alle nachstehend nicht aufgeführten Produkte 0.00017 CAD pro Aktie / gedeckelt bei 2.00 CAD pro Order
VENTURE 0.00010 CAD pro Aktie / gedeckelt bei 2.00 CAD pro Order


Kanada - Transaktionsgebühren
Aufsichtsgebühren 0.00011 CAD pro Aktie / gedeckelt bei 3.30 CAD pro Transaktion (nicht pro Order)


Hinweise:

  1. Im Rahmen der gestaffelten Provisionsmodelle von IB ist nicht unbedingt eine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Drittparteien vorgesehen. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstruktur von IB an Kunden weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die IB an die entsprechenden Börsen, Aufsichtsbehörden, Clearinghäuser oder sonstige Dritte entrichtet. Zum Beispiel erhält IB möglicherweise volumenbedingte Vergünstigungen, die nicht an Kunden weitergegeben werden. Ebenso können von IB an Kunden weitergegebene Rabatte geringer sein als die Rabatte, die IB von dem jeweiligen Markt erhält. Es ist beispielsweise möglich, dass IB weiterreichende Vergünstigungen durch die Überschreitung von Volumenschwellenwerten an bestimmten Märkten erhält, welche jedoch üblicherweise nicht direkt an Kunden weitergegeben werden.
  2. Volumenstaffelungsstufen werden auf Basis des monatlich kumulierten Handelsvolumens angesetzt, in das alle zum Zeitpunkt des Handels gehaltenen Aktien und EFT-Anteile eingerechnet werden. Nur Aktien/Anteile, die unter Verwendung der gestaffelten Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Volumen berücksichtigt. Bei Berater-, institutionellen und Broker-Konten wird das Aktien-/Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden auf Grenzkostenbasis für den jeweiligen Kalendermonat berechnet. Wenn Sie beispielsweise in einem Monat 500,000 US-Aktien handeln, würden Ihnen unter der gestaffelten Preisstruktur von IB folgende Gebühren berechnet:
    • 300,000 Aktien zu 0.0035 USD
    • 200,000 Aktien zu 0.002 USD
  3. Mindestens 0.35 USD pro Order für alle monatlichen Volumina.
  4. Mindestens 1.00 CAD pro Order.
  5. Transaktionsgebühren werden nur für Verkaufsorders erhoben.
  6. Es werden keine Börsen, Clearing- oder Transaktionsgebühren berechnet.
  7. Maximal 5.95 USD pro Order.
  8. Maximal 0.5% des Handelswerts.
  9. Orders, die unterhalb der Höchstgrenze von 0.5% des Wertes liegen, werden nicht in der Kumulation zur Feststellung der monatlichen Volumenstaffelungsstufen berücksichtigt.

  • Die Provisionen gelten für alle Ordertypen.
  • Für die gestaffelten Gebühren von IB gilt eine Deckelung bei 0.5% des Handelswerts.
  • Im Zusammenhang mit der Nutzung des SmartRouting-Service von IB sollten sich Kunden der Tatsache bewusst sein, dass IB Orders möglicherweise zu einer Börse routet, die einen besseren Preis bietet, aber erheblich höhere Gebühren berechnet. In diesem Kontext sollten Kunden insbesondere die Gebühren des ECN für das Entziehen von Liquidität beachten, wenn handelsfähige Orders zu Aktien mit niedrigen Kursen (unter 2.50 USD) gestellt werden.
  • Alle Börsengebühren, Sondergebühren und sonstige Kosten werden pro Aktie berechnet.
  • Im Rahmen der gestaffelten Gebührenstruktur erhalten Kunden möglicherweise, aber nicht unbedingt, eine direkte Gutschrift für Rabatte, die von verschiedenen Marktzentren für bestimmte Ordertypen gewährt werden. Beispielsweise erhält IB unter Umständen Zahlungen von sogenannten „Dark Pools“ als Gegenleistung dafür, dass Orders zu diesen Dark Pools geroutet werden. IB gibt in etwa 50% der zusammengenommenen durchschnittlichen Rabatte, die IB von Dark Pools erhält, an Kunden weiter, die die gestaffelte Gebührenstruktur verwenden. Weitere Informationen können Sie unserer Gebührenübersicht für jedes Marktcenter entnehmen.
  • Bitte beachten Sie, dass für gezielte API-Orders nicht die gestaffelte Gebührenstruktur verwendet werden kann. Für API-Orders per SmartRouting kann die gestaffelte Struktur oder die Festpreisstruktur genutzt werden.
  • Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Aktien erteilen, von denen 100 Aktien zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Aktien ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Aktien fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
  • In Fällen, in denen IB eine Rabatterstattung für eine Pink-Sheet- oder OTCBB-Ausführung erhält, wird dieser Rabatt nicht an Kunden weitergegeben.


Europa

Die Gebühren unserer transparenten gestaffelten Preisstruktur für Aktien, ETFs und Optionsscheine beinhalten unsere günstige Brokerprovision, die mit zunehmendem Volumen sinkt, plus Börsen-, Aufsichts- und Clearinggebühren. In Fällen, in denen eine Börse einen Rabatt gewährt, geben wir die Kostenersparnisse ganz oder teilweise an Sie weiter 1. Klicken Sie hier für ein Beispiel

Die gestaffelte Gebührenstruktur ist nicht für alle Börsen verfügbar. Bitte prüfen Sie die nachstehende Liste der Börsenplätze.



Auf EUR, CHF und USD lautende Produkte, gestaffelt 3
Monatlicher Handelswert (in EUR) Gebühr je Handelswert Auf EUR lautende Produkte 2 Auf CHF lautende Produkte Auf USD lautende Produkte 2
Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
≤ 1,000,000 0.080% 1.25 EUR 29.00 EUR 1.50 CHF 49.00 CHF 1.70 USD 39.00 USD
1,000,001 – 10,000,000 0.060% 1.25 EUR 29.00 EUR 1.50 CHF 49.00 CHF 1.70 USD 39.00 USD
10,000,001 – 50,000,000 0.050% 1.25 EUR 29.00 EUR 1.50 CHF 49.00 CHF 1.70 USD 39.00 USD
50,000,001 – 100,000,000 0.030% 1.25 EUR 29.00 EUR 1.50 CHF 49.00 CHF 1.70 USD 39.00 USD
100,000,001 – 500,000,000 0.020% 1.25 EUR 29.00 EUR 1.50 CHF 49.00 CHF 1.70 USD 39.00 USD
> 500,000,000 0.015% 1.25 EUR 29.00 EUR 1.50 CHF 49.00 CHF 1.70 USD 39.00 USD


Österreich - Externe Gebühren für auf EUR lautende Produkte
VSE


Belgien - Externe Gebühren für auf EUR, GBP und CHF lautende Produkte


Frankreich - Externe Gebühren für auf EUR, GBP und CHF lautende Produkte


Deutschland - Externe Gebühren für auf EUR, GBP und CHF lautende Produkte


Italien - Externe Gebühren für auf EUR und CHF lautende Produkte


Niederlande - Externe Gebühren für auf EUR, GBP und CHF lautende Produkte


Portugal - Externe Gebühren für auf EUR lautende Produkte
BVL


Schweiz - Externe Gebühren für auf EUR, GBP und CHF lautende Produkte


Norwegen - Gestaffelt 3
Monatlicher Handelswert (in NOK) Gebühr je Handelswert Auf NOK lautende Produkte
Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
≥ 400,000,000 0.050% 10.00 NOK k. A.
400,000,001 – 800,000,000 0.030% 10.00 NOK k. A.
800,000,001 – 4,000,000,000 0.020% 10.00 NOK k. A.
> 4,000,000,000 0.015% 10.00 NOK k. A.


Norwegen - Externe Gebühren


Schweden - Gestaffelt 3
Monatlicher Handelswert (in SEK) Gebühr je Handelswert Auf SEK lautende Produkte
Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
≤ 400,000,000 0.050% 10.00 SEK k. A.
400,000,001 – 800,000,000 0.030% 10.00 SEK k. A.
800,000,001 – 4,000,000,000 0.020% 10.00 SEK k. A.
> 4,000,000,000 0.015% 10.00 SEK k. A.


Schweden - Externe Gebühren


Großbritannien - Externe Gebühren für auf EUR, GBP und CHF lautende Produkte


Großbritannien - Gestaffelt 3, 4
Monatlicher Handelswert (in GBP) Gebühr je Handelswert Auf GBP lautende Produkte 2
Mindestgebühr pro Order Höchstgebühr pro Order
≤ 800,000 0.080% 1.00 GBP k. A.
800,001 – 8,000,000 0.060% 1.00 GBP k. A.
8,000,001 – 40,000,000 0.050% 1.00 GBP k. A.
40,000,001 – 80,000,000 0.030% 1.00 GBP k. A.
80,000,001 – 400,000,000 0.020% 1.00 GBP k. A.
> 400,000,000 0.015% 1.00 GBP k. A.


Großbritannien - Externe Gebühren


Hinweise:

  1. Bei den gestaffelten Provisionsmodellen von IB besteht keine Garantie auf eine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Drittparteien. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstruktur von IB an Kunden weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die IB an die entsprechenden Börsen, Aufsichtsbehörden, Clearinghäuser oder sonstige Dritte entrichtet. Zum Beispiel erhält IB möglicherweise volumenbedingte Vergünstigungen, die nicht an Kunden weitergegeben werden. Ebenso können von IB an Kunden weitergegebene Rabatte geringer sein als die Rabatte, die IB von dem jeweiligen Markt erhält.
  2. Die gestaffelte Preisstruktur ist nicht für alle europäischen Börsen verfügbar. Bitte beachten Sie die oben aufgeführte Liste der Börsenplätze.
  3. Weitere Informationen zur Berechnung der monatlichen Staffelungsstufen erhalten Sie hier.
  4. Stempelsteuern (GB = 0.5%, Irland = 1%) werden direkt an den Kunden weiterverrechnet.

  • Die Gebührenstaffelungen werden auf Basis des monatlichen kumulierten Handelsvolumens angesetzt, in das alle Aktien, Optionsscheine und EFT-Anteile eingerechnet werden. Die Berechnung erfolgt einmal täglich, nicht zum Zeitpunkt des Handels. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen einen Handelstag nach dem Tag wirksam, an dem eine Staffelungsgrenze überschritten wurde. Nur Aktien/Anteile, die unter Verwendung der gestaffelten Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Volumen berücksichtigt. Bei Berater-, institutionellen und Broker-Konten wird das Aktien-/Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden auf Grenzkostenbasis für den jeweiligen Kalendermonat berechnet.
  • Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Aktien erteilen, von denen 100 Aktien zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Aktien ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Aktien fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.
  • Per 01.08.2012 wird auf Wertpapiere, die von französischen Gesellschaften mit einer Marktkapitalisierung von einer Milliarde Euro (Stichtag 01.01.2012) ausgegeben wurden, eine Transaktionssteuer erhoben. Weitere Informationen zur Berechnung dieser Steuer erhalten Sie hier.
  • Bitte beachten Sie, dass für gezielte API-Orders nicht die gestaffelte Gebührenstruktur verwendet werden kann. Für API-Orders per SmartRouting kann die gestaffelte Struktur oder die Festpreisstruktur genutzt werden.
  • Mit Wirksamkeit ab dem 1. März 2013 fällt für Geschäfte mit bestimmten italienischen Aktien eine Transaktionssteuer an. Weitere Informationen zur Berechnung dieser Steuer erhalten Sie hier.
    Mit Wirksamkeit ab dem 1. September 2013 wird für Derivate mit jenen italienischen Wertpapieren als Basiswert, die der Transaktionssteuer unterliegen, ebenfalls diese Transaktionssteuer erhoben. Weitere Informationen zur Transaktionssteuer für Derivate erhalten Sie hier

  • IB begrenzt die Provision auf Algo-Orders für europäische Aktien wie folgt:

    Bei Aktien, die auf EUR lauten, wird je 75,000 EUR Ausführungswert eine neue Deckelung pro Order angewendet.
    Bei Aktien, die auf CHF lauten, wird je 100,000 CHF Ausführungswert eine neue Deckelung pro Order angewendet.
    Bei Aktien, die auf GBP lauten, wird je 65,000 GB Ausführungswert eine neue Deckelung pro Order angewendet.


Asien-Pazifik

Die Gebühren unserer transparenten gestaffelten Preisstruktur für Aktien, ETFs und Optionsscheine beinhalten unsere günstige Brokerprovision, die mit zunehmendem Volumen sinkt, plus Börsen-, Aufsichts- und Clearinggebühren. In Fällen, in denen eine Börse einen Rabatt gewährt, geben wir die Kostenersparnisse ganz oder teilweise an Sie weiter 1. Klicken Sie hier, um einige Beispiele zu sehen.

Die gestaffelte Gebührenstruktur ist nicht für alle Börsen verfügbar. Bitte beachten Sie die nachstehende Liste der verfügbaren Börsen.



Australien - Gestaffelte Gebühren
Monatlicher Handelswert (in AUD) 5 Ausführungsgebühr 8 Mindestgebühr pro Order
Für die ersten 3,000,000 0.08% des Handelswerts 5 AUD
3,000,000 - 30,000,000 0.05% des Handelswerts 4 AUD
30,000,000 - 100,000,000 0.03% des Handelswerts 3 AUD
100,000,000 - 300,000,000 0.025% des Handelswerts 2 AUD
> 300,000,000 0.015% des Handelswerts 1 AUD


Australien - Börsen- und Clearinggebühren (je Börse)


Hongkong - Gestaffelte Gebühren
Monatlicher Handelswert (in HKD) 5 Gebühr je Handelswert Mindestgebühr pro Order
Hongkong - Optionsscheine,
Strukturierte Produkte
Auf CNH lautend Alle Übrigen
≤ 15,000,000 0.080% 12.00 HKD 15.00 CNH 18.00 HKD
15,000,001 – 300,000,000 0.050% 10.00 HKD 10.00 CNH 12.00 HKD
300,000,001 – 900,000,000 0.030% 8.00 HKD 7.00 CNH 8.00 HKD
900,000,001 – 2,000,000,000 0.020% 6.00 HKD 5.00 CNH 6.00 HKD
> 2,000,000,000 0.015% 4.00 HKD 3.00 CNH 4.00 HKD


Hongkong - Börsen-, Clearing- und weitergegebene Gebühren (Pass-Through Fees) (je Börse)


Indien 2 - Gestaffelte Gebühren (zzgl. Wertpapiertransaktionssteuer, Börsenkosten und Dienstleistungssteuer)
Monatlicher Handelswert (in INR) 4 Gebühr je Handelswert Mindestgebühr pro Order
≤ 30 Crore (300,000,000) 0.05% 3, 7 30.00 INR 4
30 ≤ 100 Crore (1,000,000,000) 0.04% 3, 7 30.00 INR 4
≥ 100 Crore (1,000,000,000) 0.03% 3, 7 30.00 INR 4


Japan - Gestaffelte Gebühren
Monatlicher Handelswert (in JPY) 6 Gebühr je Handelswert Mindestgebühr pro Order
≤ 150,000,000 0.050% 80 JPY
150,000,001 – 3,000,000,000 0.040% 70 JPY
3,000,000,001 – 9,000,000,000 0.030% 60 JPY
9,000,000,001 – 20,000,000,000 0.020% 40 JPY
20,000,000,001 - 100,000,000,000 0.015% 30 JPY
> 100,000,000,000 0.010% 20 JPY


Japan - Börsen- und Clearinggebühren (je Börse)


Singapur - Gestaffelte Gebühren
Monatlicher Handelswert (in SGD) 5 Gebühr je Handelswert Mindestgebühr pro Order
Auf SGD lautende Produkte Auf USD lautende Produkte
≤ 2,500,000 0.080% 2.50 SGD 2.00 USD
2,500,001 – 50,000,000 0.050% 1.60 SGD 1.30 USD
50,000,001 – 150,000,000 0.030% 1.20 SGD 1.00 USD
> 150,000,000 0.020% 0.90 SGD 0.70 USD


Singapur - Externe Gebühren (je Börse)


Hinweise:

  1. Bei den gestaffelten Provisionsmodellen von IB besteht keine Garantie auf eine direkte Weitergabe der Gebühren und Rabatte von Börsen und Drittparteien. Die Kosten, die im Rahmen der gestaffelten Provisionsstruktur von IB an Kunden weitergegeben werden, können höher sein als die Gebühren, die IB an die entsprechenden Börsen, Aufsichtsbehörden, Clearinghäuser oder sonstige Dritte entrichtet. Zum Beispiel erhält IB möglicherweise volumenbedingte Vergünstigungen, die nicht an Kunden weitergegeben werden. Ebenso können von IB an Kunden weitergegebene Rabatte geringer sein als die Rabatte, die IB von dem jeweiligen Markt erhält.
  2. Aktien an der NSE sind nur für in Indien ansässige Kunden verfügbar.
  3. Bei Intra-Day Trades an der NSE (d. h. Positionen, die am selben Tag eröffnet und geschlossen werden) berechnet IB nur für das Eröffnen der Position eine Provision. Für das Schließen der Position wird keine Provision berechnet, andere Kosten fallen jedoch für beide Orderbestandteile an (z. B. STT, Börsen- und Aufsichtsgebühren, etc.).
  4. In Fällen, in denen die Mindestgebühr von IB die vom Securities Exchange Board of India (SEBI) und der National Stock Exchange (NSE) definierte Höchstgebühr von 2.5% des Handelswertes übersteigt, gelten als Mindestgebühr 2.5% des Handelswertes.
  5. In den Volumina zur Ermittlung der Gebührenstaffelungsstufen werden nur Transaktionen berücksichtigt, für die eine Provision erhoben wurde.
  6. Die Staffelungsstufen basieren auf dem kombinierten monatlichen Handelswert in JPY von CFD- und Aktien-Handelstransaktionen mit japanischen Basiswerten. Weitere Informationen zur Berechnung der monatlichen Staffelungsstufen erhalten Sie hier.
  7. Für den Handel mit LIQUIDBEES gilt eine Deckelung bei 50 INR pro Order. Diese Sonderpreisgebung ist bis 30.06.2015 gültig.
  8. Zusätzlich gibt IB externe Börsen- und Clearingkosten weiter.

  • Die Gebührenstaffelungen werden auf Basis des monatlichen kumulierten Handelsvolumens angesetzt, in das alle Aktien, Optionsscheine und EFT-Anteile eingerechnet werden. Die Berechnung erfolgt einmal täglich, nicht zum Zeitpunkt des Handels. Folglich werden Ausführungsvergünstigungen einen Handelstag nach dem Tag wirksam, an dem eine Staffelungsgrenze überschritten wurde. Nur Aktien/Anteile, die unter Verwendung der gestaffelten Preisstruktur gehandelt wurden, werden im monatlichen Volumen berücksichtigt. Bei Berater-, institutionellen und Broker-Konten wird das Aktien-/Anteilsvolumen unter Berücksichtigung aller Konten zusammengerechnet, um festzustellen, ob Volumenstaffelungsgrenzen erreicht wurden. Diese Gebühren werden auf Grenzkostenbasis für den jeweiligen Kalendermonat berechnet.
  • Bitte beachten Sie, dass für gezielte API-Orders nicht die gestaffelte Gebührenstruktur verwendet werden kann. Für API-Orders per SmartRouting kann die gestaffelte Struktur oder die Festpreisstruktur genutzt werden.
  • Die Mehrwertsteuer (VAT), in manchen Fällen auch als Verbrauchssteuer oder Steuer auf Waren und Dienstleistungen bezeichnet, wird ggf. für die betreffenden Dienstleistungen separat berechnet.
  • Geänderte Orders werden als Stornierung und Ersatz einer bestehenden Order durch eine neue Order behandelt. An bestimmten Börsen kann dies dazu führen, dass für geänderte Orders in gleicher Weise wie für neue Orders die geltenden Mindestprovisionen fällig werden. Wenn Sie beispielsweise eine Order über 200 Aktien erteilen, von denen 100 Aktien zur Ausführung kommen, und anschließend die Order ändern, woraufhin die verbleibenden 100 Aktien ausgeführt werden, so würde die Mindestgebühr für beide Ausführungen von je 100 Aktien fällig. Orders, die über Nacht bestehen bleiben, werden zum Zweck der Berechnung von Orderminima am folgenden Tag als neue Orders betrachtet.